Fußpflege auf Kassenrezept

Anspruch wurde ausgeweitet
Matt Hardy von Pexels CC0 Creative Commons

Seit dem 01.07.20 bekommen nicht nur Patienten mit Diabetes und einem diabetischen Fußsyndrom ein Kassenrezept für die podologische Behandlung, sondern auch Patienten mit krankhaften Schäden am Fuß (z.B. sensomotorische Neuropathie oder Polyneuropathie) durch Gefühls- und Durchblutungsstörungen (z.B. durch MS, Schlaganfall, Knie-Operation, Bandscheibenvorfall...)
Die podologische Behandlung als Kassenleistung kann nur bei Podologen mit Kassenzulassung erfolgen. 

Möchten auch Sie wissen, ob Sie Anspruch auf eine podologische Behandlung zu Lasten der Krankenkasse haben? Dann sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne. 

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